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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bildungshaus Batschuns

gültig für alle Leistungen des Bildungshauses Batschuns (im folgenden BHBA) soweit keine anderen Regelungen explizit vereinbart wurden (Stand Oktober 2010)

1. Vertragsumfang und Gültigkeit

Alle Angebote und Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2. Zustimmung zur Datenverarbeitung

Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung des BHBA wird das Einverständnis zur automationsunterstützten Verarbeitung der Daten erteilt. Weiters erklärt sich der TeilnehmerIn einverstanden, dass seine Namens-, Telefon- und E-Mail-Daten zur Administration der Veranstaltung und zur Erleichterung der internen Kommunikation verwendet werden. Grundsätzlich werden alle persönlichen Angaben der TeilnehmerIn streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

3. Ausstattung/Technik

Sind für die Veranstaltungen technische Arbeiten vom Fremdfirmen erforderlich, so werden die entstehenden Kosten dem Veranstalter zum Selbstkostenpreis weiterverrechnet. Falls eine Fremdfirma direkt vom Kunden beauftragt wird, darf die Fremdfirma nur mit Genehmigung des BHBA arbeiten bzw. Änderungen an der technischen Ausstattung vornehmen. Ist während der Dauer der Veranstaltung eine ständige Anwesenheit eines Haustechnikers des BHBA vereinbart, wird für jede angefangene Stunde eine Bereitschaftsgebühr verrechnet.

4. AKM-Vergnügungssteuer

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass er jede Art von Musikveranstaltung selbst bei der AKM anmelden muss. Weiters erklärt der Kunde, das BHBA hinsichtlich aller – wie immer gearteten – Forderungen der AKM schad- und klaglos zu halten.

5. TeilnehmerInnenanzahl für Verpflegung

Die definitive Personenanzahl für Verpflegung ist spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung mitzuteilen. Diese Zahl gilt für uns als garantiert und wird in Rechung gestellt. Bitte teilen Sie uns Überschreitungen der garantierten TeilnehmerInnenzahl mit, um eine reibungslose Durchführung garantieren zu können. Bei Änderung nach oben wird der Abrechnung die tatsächliche TeilnehmerInnenzahl zugrunde gelegt.

6. Zahlungsbedingungen und Rücktritt durch den Kunden

6a. Gastkurse im BHBA

Der Gesamtbetrag ist binnen 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig. Danach werden Mahnspesen in der Höhe von € 4,00 und bankmäßige Zinsen verrechnet. Bei Raummieten bzw. Zimmerreservierungen sind bei Vertragsabschluss 50% als Anzahlung zu leisten. Umbuchungen für einen Ersatztermin bedürfen der Absprache, dadurch können Gebühren bis maximal zur Höhe der jeweiligen Stornogebühren entstehen. Der Kunde hat das Recht vom Vertrag durch einseitige, schriftliche (per Post oder Fax) Erklärung zurückzutreten. Die Höhe der Stornierungsgebühr ist abhängig vom Zeitpunkt der Stornierung:

Seminarräume
  1. a.
    Bei Einlangen der Stornierung bis 12 Wochen vor der Veranstaltung 0% des vereinbarten Betrages.
  2. b.
    Bei Einlangen der Stornierung bis zu 4 Wochen vor der Veranstaltung 50% des vereinbarten Betrages.
  3. c.
    Bei Einlangen der Stornierung innerhalb von 4 Wochen vor der Veranstaltung 100% des vereinbarten Betrages.
Zimmer
  1. a.
    Bei Einlangen der Stornierung bis zu 30 Tage vor dem Anreisetag 0% des vereinbarten Betrages.
  2. b.
    Bei Einlangen der Stornierung bis zu 3 Tage vor dem Anreisetag 50% des vereinbarten Betrages.
  3. c.
    Bei Einlangen der Stornierung ab 2 Tage vor dem Anreisetag 100% des vereinbarten Betrages.
Preise

Wir sind eine gemeinnützige Einrichtung und kalkulieren unsere Preise sehr knapp. Bitte rechnen sie daher jeweils zum Jahreswechsel mit einer Preisanpassung

6b. Bildungsveranstaltungen (Eigenkurse)

Eine verbindliche Anmeldung kann per Mail, Telefon, Fax, Post oder per Homepage erfolgen. Bei einem Kursbeitrag über € 22,- wird Ihnen eine Rechnung zugeschickt. Bei einem Kursbeitrag bis zu € 22,- erhalten Sie eine Rechnung vor Ort.

Bei Abmeldung in den letzten zehn Tagen vor Kursbeginn sind 80% der Teilnahmegebühr fällig. Falls Sie sich nicht abmelden oder nicht erscheinen, muss der gesamte Kursbeitrag bezahlt werden, außer sie lassen sich vertreten. Falls der Kurs abgesagt werden muss, wird die gesamte eingezahlte Summe refundiert. Für Lehrgänge gelten separate Stornobedingungen. Diese sind bei der jeweiligen Ausschreibung angeführt.

Zimmer

  • a.
    Bei Einlangen der Stornierung bis zu 30 Tage vor dem Anreisetag 0% des vereinbarten Betrages.
  • b.
    Bei Einlangen der Stornierung bis zu 3 Tage vor dem Anreisetag 50% des vereinbarten Betrages.
  • c.
    Bei Einlangen der Stornierung ab 2 Tage vor dem Anreisetag 100% des vereinbarten Betrages.

7. Vorbehalt von Änderungen

Unser Veranstaltungsprogramm (insbesondere Lehrgänge) wird langfristig geplant. Organisatorisch notwendige Abweichungen zwischen Ausschreibung und Abwicklung bzw. der Qualitätsverbesserung dienliche (auch kurzfristige) Änderungen bezüglich Veranstaltungsinhalten, - tagen, -orten und –terminen sowie von Vortragenden berechtigen die Teilnehmenden nicht zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. Änderungen werden den Teilnehmenden telefonisch oder an die von ihnen bei der Anmeldung bekannt gegebenen E-Mailadresse mitgeteilt.

8. Kündigung durch das Bildungshaus Batschuns

Das Bildungshaus Batschuns ist berechtigt, jederzeit und ohne Angabe von Gründen das Vertragsverhältnis zu beenden, wenn

  1. a.
    die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet,
  2. b.
    wir unser Leitbild oder die Sicherheit unseres Hauses gefährdet sehen oder eine solche Gefährdung zu befürchten ist
  3. c.
    im Falle höherer Gewalt. In diesen Fällen ist der Veranstalter nicht berechtigt, Schadenersatzansprüche gegenüber dem Bildungshaus Batschuns zu stellen.

9. Haftung

Das Bildungshaus Batschuns übernimmt keine Haftung für Diebstahl oder Beschädigung von Sachen, die von Teilnehmern oder Besuchern in Zimmer, Seminarräume und allgemein zugängliche Räume mitgebracht werden. Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass es nicht gestattet ist, Dekorationsmaterial oder sonstige technische Gegenstände ohne Zustimmung des Bildungshauses Batschuns in den reservierten Räumlichkeiten anbringen oder aufstellen zu lassen. Falls dem Bildungshaus Batschuns dabei Schaden entsteht, hat der Veranstalter/TeilnehmerIn, unabhängig davon, wer diese Arbeiten durchgeführt hat, diesen Schaden zu ersetzen.

10. Allgemeines

Soweit einzelne Bestimmungen der Vereinbarung unwirksam werden, wird dadurch nicht die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarung berührt.

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Zuletzt geändert von Margot Böckle-Bianchini am 12. März 2019

 
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